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Die Pflegeversicherung beteiligt sich an diesen Kosten im Rahmen des § 42 SGB XI.
Das heißt:

  • Anspruch maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr
  • bis zu einem Gesamtbetrag von 1.431,62 € pro Kalenderjahr

Unser Sozialdienst und Ihre Pflegekasse beraten Sie in Fragen der Finanzierung eines Kurzzeitpflegeaufenthaltes.

Die Kurzzeitpflege hat verschiedene Zielrichtungen.

Ein wesentlicher Aspekt ist die Entlastung pflegender Angehöriger, die oftmals bis weit über die Grenzen ihrer eigenen Leistungsfähigkeit durch die häusliche Pflegesituation beansprucht werden.

Überforderung und eigene Hilfebedürftigkeit nehmen leicht Überhand. Hier bieten wir mit unserer Kurzzeitpflege die Möglichkeit den Pflegebedürftigen für einen begrenzten Zeitraum in wohnlicher Umgebung in unserer Einrichtung zu betreuen und zu pflegen. Pflegende Angehörige können wieder Kraft schöpfen.

Darüber hinaus dient dieses Angebot auch zur Krankenhausnachsorge. Hierdurch kann ein Krankenhausaufenthalt verkürzt werden. Der Patient wird in unserer Kurzzeitpflegeeinrichtung gezielt gefördert und auf den Alltag in der eigenen Häuslichkeit vorbereitet. Ziel ist hier - wie in unserer gesamten Arbeit - die Hilfe zur Selbsthilfe.

Heimentgeld Kurzzeitpflege (*)
Preise gültig ab 01.01.2011
Pflegestufen
Stufe 0
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
pflegebedingte
Aufwendungen
32,75
46,70
60,85
78,20
Ausbildungs-
umlage
0,90
0,90
0,90
0,90
Unterkunft
11,75
11,75
11,75
11,75
Verpflegung
9,60
9,60
9,60
9,60

Investitionskosten
Selbstzahler (SHE) *

14,45
14,45
14,45
14,45

Gesamtpreis
bei SHE pro Tag

SHE 69,45

SHE 83,40

SHE 97,55

SHE 114,90

Eigenanteil Kurzzeit-
pflegegast (
SHE)
pro Tag mit PK-Leistung **

SHE 69,45

SHE 35,80

SHE 35,80

SHE 35,80

Leistungsdauer der
Pflegeklassen in Tagen
(Stand 01.01.2010)

0,00

28,00

23,81

19,09



Nach Ablauf der Leistungsdauer der Pflegeversicherung fällt für den Gast der Gesamtpreis/Tag an.
Preise in EURO. Die Ausbildungsumlage dient der Finanzierung der Altenpflegeausbildung.
* SHE = Sozialhilfeempfänger
** PK = Pflegekasse